Atemschutz
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, wenn durch organisatorische Maßnahmen gesundheitsschädliche Situationen nicht ausgeschlossen werden können.
Atemschutzmasken werden eingesetzt, um sich vor dem Einatmen von Staub, Rauch, Pollen, Pilzsporen, Nebel, Gasen, Säuren, Dämpfen usw. zu schützen.
Da Partikelfilter nicht gegen Gase und Dämpfe schützen und umgekehrt Gasfilter nicht gegen Partikel muss im Vorfeld eine gewissenhafte Auswahl unter Berücksichtigung der auftretenden Schadstoffkonzentrationen getroffen werden. Die Wahl des geeigneten Atemschutzes ist also anwendungsspezifisch.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Partikelfiltrierenden Einwegmasken, Halbmasken und Vollmasken, z. B. wenn zusätzlicher Augenschutz erforderlich ist. Die Lebensdauer aller Arten von filtrierenden Masken ist begrenzt. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass diese rechtzeitig ausgetauscht werden, um den Schutz tatsächlich zu gewährleisten.
Die Partikelfiltrierenden Einwegmasken unterscheidet man generell grob in P1, P2 und P3 Masken.
Des Weiteren wird unterschieden zwischen Kompletteinwegmasken gegen Gase und Dämpfe sowie Atemschutzhalbmasken mit fest verbauten Filtern gegen Gase und Dämpfe und Halbmasken mit austauschbaren Filtern.
Vollmasken dagegen umschließen das ganze Gesicht und schützen auch die Augen. Die Dichtungen verlaufen unter dem Kinn, über Wangen und Stirn. Vollmasken werden empfohlen, wenn Sie sich vor Chlor, Hydrazin, Kaliumchromat, Acrylnitrat, Alkali-Chromat, Cyanid usw. schützen müssen.